Abwohnen

Abwohnen – was bedeutet das im Mietrecht?

Der Begriff „Abwohnen“ meint, dass sich eine Renovierungspflicht des Mieters mit der Zeit erledigen kann, wenn die Wohnung durch den Gebrauch natürlich altert – also „abgewohnt“ ist.


Kein gesetzlicher Anspruch auf „Abwohnen“

Rein rechtlich gibt es keine Norm, die „Abwohnen“ als Pflichtersatz anerkennt. Es ist aber ein Argument gegen Endrenovierung, wenn:

  • lange Mietdauer
  • Wohnung unrenoviert übernommen
  • keine relevante Abnutzung vorliegt

BGH-Urteile

BGH hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Schönheitsreparaturen nicht auf Mieter übertragbar sind, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde.


Tipp:

Verträge mit Renovierungspflicht kritisch prüfen. „Abwohnen“ ist kein Recht, aber Teil der juristischen Argumentation gegen unzulässige Klauseln.


Rechtliche Grundlage: § 535 BGB, BGH VIII ZR 185/14