Bedarfsausweis – objektive Bewertung des Energiebedarfs
Der Bedarfsausweis ist die aufwändigere, aber objektivere Variante des Energieausweises. Er basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Wann ist er Pflicht?
- Bei Neubauten
- Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor 1977
- Wenn das Gebäude nicht energetisch saniert wurde
Was wird berechnet?
- Dämmstandard
- Fensterqualität
- Heizungssystem
Das Ergebnis ist ein theoretischer Energiebedarf – unabhängig von der Nutzung.
Rechtliche Grundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG)