Betriebskostenpauschale

Betriebskostenpauschale – Pauschalabrechnung von Nebenkosten

Eine Betriebskostenpauschale ist ein fest vereinbarter monatlicher Betrag, den der Mieter zusätzlich zur Kaltmiete zahlt. Im Unterschied zur Vorauszahlung erfolgt am Jahresende keine Abrechnung – der Betrag gilt als endgültig vereinbart.


Was ist der Unterschied zur Nebenkostenvorauszahlung?

  • Pauschale: kein Nachzahlen, aber auch kein Guthaben
  • Vorauszahlung: jährliche Abrechnung mit eventuellem Nachzahlungs- oder Rückzahlungsbetrag

Vermieter tragen bei Pauschalen das Risiko steigender Kosten, Mieter das Risiko zu viel gezahlt zu haben.


Voraussetzungen für eine Pauschale

Die Pauschale muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein – am besten mit einer Auflistung, welche Betriebskosten enthalten sind.


Keine Abrechnungspflicht

Bei einer gültigen Betriebskostenpauschale entfällt die Abrechnungspflicht nach § 556 BGB – aber auch der Anspruch auf Belegeinsicht oder Rückzahlung.


Rechtliche Grundlage: § 556 Abs. 2 BGB