Betriebskostenpauschale – Pauschalabrechnung von Nebenkosten
Eine Betriebskostenpauschale ist ein fest vereinbarter monatlicher Betrag, den der Mieter zusätzlich zur Kaltmiete zahlt. Im Unterschied zur Vorauszahlung erfolgt am Jahresende keine Abrechnung – der Betrag gilt als endgültig vereinbart.
Was ist der Unterschied zur Nebenkostenvorauszahlung?
- Pauschale: kein Nachzahlen, aber auch kein Guthaben
- Vorauszahlung: jährliche Abrechnung mit eventuellem Nachzahlungs- oder Rückzahlungsbetrag
Vermieter tragen bei Pauschalen das Risiko steigender Kosten, Mieter das Risiko zu viel gezahlt zu haben.
Voraussetzungen für eine Pauschale
Die Pauschale muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein – am besten mit einer Auflistung, welche Betriebskosten enthalten sind.
Keine Abrechnungspflicht
Bei einer gültigen Betriebskostenpauschale entfällt die Abrechnungspflicht nach § 556 BGB – aber auch der Anspruch auf Belegeinsicht oder Rückzahlung.
Rechtliche Grundlage: § 556 Abs. 2 BGB