Bürgschaft

Mietbürgschaft – was ist das?

Eine Mietbürgschaft ist eine finanzielle Absicherung zugunsten des Vermieters. Eine dritte Person (z. B. Eltern) verpflichtet sich, im Fall von Mietausfällen oder Schäden anstelle des Mieters zu zahlen (§ 765 BGB).


Wann wird eine Bürgschaft verlangt?

  • Wenn Mieter wenig Einkommen oder unregelmäßige Einnahmen hat
  • Bei Studenten, Azubis oder Berufsanfängern
  • Als Ersatz oder Ergänzung zur Kaution

Formen der Bürgschaft

  • Privatbürgschaft: z. B. durch Eltern
  • Bankbürgschaft: Bank garantiert Zahlungen
  • Versicherungsbürgschaft: Bürgschaft über Versicherer

Wichtig für Bürgen

Die Bürgschaft sollte befristet und betragsmäßig begrenzt sein. Eine unbefristete Bürgschaft auf erstes Anfordern kann zu erheblichen Risiken führen.


Rechtliche Grundlage: §§ 765 ff. BGB