Eigenbedarf

Was bedeutet Eigenbedarf?

Eigenbedarf ist ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder Haushaltsangehörige benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).


Wer darf Eigenbedarf geltend machen?

  • Der Vermieter selbst
  • Dessen Kinder, Eltern, Enkel oder Geschwister
  • Enge Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt

Für entferntere Verwandte (z. B. Cousins, Neffen) wird die Anerkennung als berechtigtes Interesse schwieriger.


Typische Gründe für Eigenbedarf

  • Der Vermieter will selbst einziehen
  • Ein Angehöriger zieht wegen Pflegebedarfs in die Nähe
  • Beruflicher Wohnortwechsel

Der Grund muss konkret und nachvollziehbar sein – pauschale Aussagen genügen nicht.


Wichtig: Zeitpunkt und Begründung

Eigenbedarf muss im Kündigungsschreiben eindeutig und nachvollziehbar erläutert werden. Das Schreiben muss die betroffene Person benennen und den Grund erklären.


Rechtliche Grundlage: § 573 BGB