Was bedeutet Eigenbedarf?
Eigenbedarf ist ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder Haushaltsangehörige benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Wer darf Eigenbedarf geltend machen?
- Der Vermieter selbst
- Dessen Kinder, Eltern, Enkel oder Geschwister
- Enge Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt
Für entferntere Verwandte (z. B. Cousins, Neffen) wird die Anerkennung als berechtigtes Interesse schwieriger.
Typische Gründe für Eigenbedarf
- Der Vermieter will selbst einziehen
- Ein Angehöriger zieht wegen Pflegebedarfs in die Nähe
- Beruflicher Wohnortwechsel
Der Grund muss konkret und nachvollziehbar sein – pauschale Aussagen genügen nicht.
Wichtig: Zeitpunkt und Begründung
Eigenbedarf muss im Kündigungsschreiben eindeutig und nachvollziehbar erläutert werden. Das Schreiben muss die betroffene Person benennen und den Grund erklären.
Rechtliche Grundlage: § 573 BGB