Einkommensnachweis für die Wohnungssuche
Vermieter verlangen oft einen Einkommensnachweis, um sicherzustellen, dass der Mietinteressent die Miete dauerhaft zahlen kann. Er ist freiwillig, aber in der Praxis fast immer erforderlich.
Welche Unterlagen zählen?
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen (3 Monate)
- Steuerbescheid (bei Selbstständigen)
- ALG I/II-Bescheide oder Rentenbescheide
- Schulnachweis + Elternbürgschaft bei Azubis/Studenten
Was darf der Vermieter fordern?
Er darf Auskunft zur Zahlungsfähigkeit verlangen – aber keine Details zur Herkunft oder Arbeitgeber, wenn dies nicht relevant ist. Kopien sensibler Dokumente können geschwärzt werden.
Rechtliche Grundlage: DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b und c