Gebrauchsspuren

Gebrauchsspuren – was muss der Vermieter hinnehmen?

Normale Gebrauchsspuren gehören zum Wohnen dazu. Vermieter können nicht verlangen, dass die Wohnung wie neu zurückgegeben wird – nur in ordentlichem Zustand.


Typische Gebrauchsspuren

  • Kratzer im Parkett oder Laminat
  • Bohrlöcher (in Maßen)
  • Abnutzung von Teppichen oder Wandfarbe

Was ist keine normale Abnutzung?

  • Große Flecken, Brandlöcher
  • Verschmutzungen durch Tierhaltung oder Nikotin
  • Absplitternde Farbe oder zerstörte Türen

Solche Schäden müssen ggf. vom Mieter behoben oder ersetzt werden.


Tipp:

Fotos bei Einzug und Auszug helfen bei Streit. Was als „normal“ gilt, hängt auch von der Mietdauer ab.


Rechtliche Grundlage: § 538 BGB