Gebrauchsspuren – was muss der Vermieter hinnehmen?
Normale Gebrauchsspuren gehören zum Wohnen dazu. Vermieter können nicht verlangen, dass die Wohnung wie neu zurückgegeben wird – nur in ordentlichem Zustand.
Typische Gebrauchsspuren
- Kratzer im Parkett oder Laminat
- Bohrlöcher (in Maßen)
- Abnutzung von Teppichen oder Wandfarbe
Was ist keine normale Abnutzung?
- Große Flecken, Brandlöcher
- Verschmutzungen durch Tierhaltung oder Nikotin
- Absplitternde Farbe oder zerstörte Türen
Solche Schäden müssen ggf. vom Mieter behoben oder ersetzt werden.
Tipp:
Fotos bei Einzug und Auszug helfen bei Streit. Was als „normal“ gilt, hängt auch von der Mietdauer ab.
Rechtliche Grundlage: § 538 BGB