Härtefallregelung bei Kündigung
Mieter können einer Kündigung widersprechen, wenn diese eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 574 BGB). Die Wohnung darf dann ggf. vorerst nicht geräumt werden.
Was ist ein Härtefall?
- Schwere Krankheit
- Hohes Alter
- Schwangerschaft
- Suizidgefahr
- keine zumutbare Ersatzwohnung
Ein Härtefall muss individuell geprüft und durch ärztliche oder soziale Stellungnahmen belegt werden.
Widerspruchsfrist
Der Mieter muss dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich widersprechen.
Tipp:
Rechtzeitig mit Anwalt oder Mieterverein beraten. Je besser dokumentiert, desto besser die Chancen vor Gericht.
Rechtliche Grundlage: § 574 BGB