Haustierhaltung

Haustierhaltung in Mietwohnungen – was ist erlaubt?

Ob Mieter Haustiere halten dürfen, hängt vom Mietvertrag und der Art des Tieres ab. Generell dürfen Kleintiere ohne Erlaubnis gehalten werden – größere Tiere oft nur mit Zustimmung des Vermieters.


Kleintiere ohne Genehmigung erlaubt

  • Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen
  • Ziervögel, Zierfische
  • in Maßen: Reptilien, Schildkröten

Diese Tiere dürfen in der Regel ohne Zustimmung gehalten werden, sofern keine Belästigung oder Gefährdung ausgeht.


Hunde und Katzen

Hier darf der Vermieter mitentscheiden:

  • Im Mietvertrag kann geregelt sein, ob Hunde/Katzen erlaubt sind
  • Ein generelles Verbot ist unzulässig (BGH VIII ZR 168/12)
  • Einzelfallabwägung ist nötig – etwa bei Kampfhunden, Allergien, Mehrfamilienhäusern

Was darf der Vermieter verbieten?

  • Gefährliche Tiere (Schlangen, Spinnen, Giftfrösche)
  • Zahlreiche Tiere (z. B. Tierhortung)
  • Tiere, die stören, schädigen oder gefährden

Wer ein Tier ohne Erlaubnis hält und wiederholt gegen Absprachen verstößt, riskiert die Kündigung.


Rechtliche Grundlage: §§ 535, 543 BGB, BGH VIII ZR 168/12