Haustierhaltung in Mietwohnungen – was ist erlaubt?
Ob Mieter Haustiere halten dürfen, hängt vom Mietvertrag und der Art des Tieres ab. Generell dürfen Kleintiere ohne Erlaubnis gehalten werden – größere Tiere oft nur mit Zustimmung des Vermieters.
Kleintiere ohne Genehmigung erlaubt
- Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen
- Ziervögel, Zierfische
- in Maßen: Reptilien, Schildkröten
Diese Tiere dürfen in der Regel ohne Zustimmung gehalten werden, sofern keine Belästigung oder Gefährdung ausgeht.
Hunde und Katzen
Hier darf der Vermieter mitentscheiden:
- Im Mietvertrag kann geregelt sein, ob Hunde/Katzen erlaubt sind
- Ein generelles Verbot ist unzulässig (BGH VIII ZR 168/12)
- Einzelfallabwägung ist nötig – etwa bei Kampfhunden, Allergien, Mehrfamilienhäusern
Was darf der Vermieter verbieten?
- Gefährliche Tiere (Schlangen, Spinnen, Giftfrösche)
- Zahlreiche Tiere (z. B. Tierhortung)
- Tiere, die stören, schädigen oder gefährden
Wer ein Tier ohne Erlaubnis hält und wiederholt gegen Absprachen verstößt, riskiert die Kündigung.
Rechtliche Grundlage: §§ 535, 543 BGB, BGH VIII ZR 168/12