Heizkosten – was zählt und wie wird abgerechnet?
Heizkosten gehören zu den wichtigsten Betriebskosten. Ihre Abrechnung unterliegt besonderen Regeln – vor allem der Heizkostenverordnung (HeizKV).
Abrechnungspflicht
Mindestens 50 % der Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden (§ 6 HeizKV). Die restlichen 30–50 % können nach Wohnfläche verteilt werden.
Was wird erfasst?
- Heizung (z. B. Öl, Gas, Fernwärme)
- Warmwasserbereitung
- Verbrauch über Heizkostenverteiler
Pflichten des Vermieters
- Jährliche Abrechnung
- Ablesung mit Vorankündigung
- Bereitstellung der Messwerte und Kostenaufstellung
Tipp:
Vergleiche deine Abrechnung mit Vorjahr und Durchschnittswerten. Extreme Abweichungen können auf Fehler oder Defekte hinweisen.
Rechtliche Grundlage: Heizkostenverordnung (HeizKV), § 556 BGB