Heizkosten

Heizkosten – was zählt und wie wird abgerechnet?

Heizkosten gehören zu den wichtigsten Betriebskosten. Ihre Abrechnung unterliegt besonderen Regeln – vor allem der Heizkostenverordnung (HeizKV).


Abrechnungspflicht

Mindestens 50 % der Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden (§ 6 HeizKV). Die restlichen 30–50 % können nach Wohnfläche verteilt werden.


Was wird erfasst?

  • Heizung (z. B. Öl, Gas, Fernwärme)
  • Warmwasserbereitung
  • Verbrauch über Heizkostenverteiler

Pflichten des Vermieters

  • Jährliche Abrechnung
  • Ablesung mit Vorankündigung
  • Bereitstellung der Messwerte und Kostenaufstellung

Tipp:

Vergleiche deine Abrechnung mit Vorjahr und Durchschnittswerten. Extreme Abweichungen können auf Fehler oder Defekte hinweisen.


Rechtliche Grundlage: Heizkostenverordnung (HeizKV), § 556 BGB