Heizkostenzuschuss – Unterstützung bei steigenden Energiekosten
Der Heizkostenzuschuss ist eine staatliche Hilfe für Haushalte mit geringem Einkommen, um die stark gestiegenen Heizkosten zu kompensieren. Er wurde in mehreren Stufen insbesondere in den Jahren 2022 und 2023 eingeführt – als Reaktion auf die Energiekrise und Inflation.
Wer hat Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss?
Anspruchsberechtigt sind insbesondere:
- Empfänger von Wohngeld
- Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Studierende mit BAföG, die nicht bei den Eltern wohnen
- ggf. auch Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Grundsicherung (SGB XII) erhalten ihre Heizkosten direkt über das Amt – sie benötigen keinen separaten Zuschuss.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe hängt vom Zeitpunkt, dem Bundesland und der Haushaltsgröße ab. Beispiele (Stand 2023):
- 1-Personen-Haushalt: ca. 270 €
- 2-Personen-Haushalt: ca. 350 €
- jede weitere Person zusätzlich: ca. 70–100 €
Die Beträge können je nach Entlastungspaket und Bundesland variieren.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Für Wohngeldempfänger erfolgt die Auszahlung automatisch durch die Wohngeldstelle – kein separater Antrag nötig. Für BAföG- und BAB-Empfänger erfolgt die Zahlung über das zuständige Amt (z. B. Studentenwerk).
Wird der Zuschuss auf das Einkommen angerechnet?
Nein – der Heizkostenzuschuss ist zweckgebunden und nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Er mindert also nicht das Wohngeld oder andere Leistungen.
Tipp:
- Behalte Post vom Amt im Blick – manchmal sind Rückfragen oder Bescheide missverständlich formuliert
- Stelle sicher, dass dein Wohngeld- oder BAföG-Antrag aktuell ist
- Bei Fragen hilft die lokale Wohngeldstelle oder das Studentenwerk
Gibt es auch 2024/2025 einen Heizkostenzuschuss?
Die Bundesregierung entscheidet jährlich neu, ob weitere Zuschüsse folgen – abhängig von Energiepreisen und Haushaltslage. Bei stark steigenden Heizkosten ist eine Wiederauflage denkbar.
Rechtliche Grundlage: Heizkostenzuschussgesetz (HeizkostenzuschussG), Wohngeldgesetz (WoGG)