Kaltmiete – was bedeutet das?
Die Kaltmiete (auch „Nettomiete“ genannt) ist der Betrag, den ein Mieter ausschließlich für die Überlassung der Wohnung zahlt – also ohne Nebenkosten wie Heizung, Wasser oder Müllabfuhr. Sie bildet die Basis für viele Berechnungen im Mietrecht.
Was ist in der Kaltmiete enthalten?
In der Kaltmiete sind nur die Kosten für die Nutzung der Räume enthalten. Nicht enthalten sind:
- Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll etc.)
- Betriebskosten und Hausmeisterdienste
- Strom oder Internet
Rechtlicher Rahmen
Die Kaltmiete wird im Mietvertrag festgelegt und ist Grundlage für Staffelmieten, Indexmieten oder Mieterhöhungen (§ 557 BGB).
Rechtliche Grundlage: § 535, 557 BGB