Kündigungsfrist bei Mietverträgen
Die Kündigungsfrist regelt, wann ein Mietverhältnis endet, nachdem eine Kündigung ausgesprochen wurde. Sie ist gesetzlich geregelt, kann aber durch vertragliche Vereinbarungen erweitert werden.
Kündigungsfrist für Mieter
Mieter können in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten kündigen – unabhängig von der Wohndauer (§ 573c Abs. 1 BGB).
Kündigungsfrist für Vermieter
Für Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Mietdauer:
- 0–5 Jahre: 3 Monate
- 5–8 Jahre: 6 Monate
- über 8 Jahre: 9 Monate
Vermieter benötigen einen Kündigungsgrund (z. B. Eigenbedarf, Vertragsverletzung).
Tipp:
Kündigung immer schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift einreichen. Empfang am besten quittieren lassen.
Rechtliche Grundlage: § 573c BGB