Modernisierung

Modernisierung – was darf der Vermieter und was nicht?

Unter Modernisierung versteht man bauliche Maßnahmen, die die Wohnung verbessern oder Energie sparen – z. B. neue Fenster, Wärmedämmung oder ein neuer Aufzug.


Unterschied Modernisierung vs. Instandhaltung

  • Modernisierung: Aufwertung der Wohnung (darf auf Miete umgelegt werden)
  • Instandhaltung: Erhalt des Zustands (keine Umlage möglich)

Mieterhöhung nach Modernisierung

Bis zu 8 % der Kosten pro Jahr dürfen dauerhaft auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden (§ 559 BGB). Dies muss schriftlich mitgeteilt und nachvollziehbar begründet werden.


Pflichten des Vermieters

  • 3 Monate vor Beginn schriftlich ankündigen (§ 555c BGB)
  • Art, Umfang, Dauer, Beginn und Mieterhöhung mitteilen

Ohne Ankündigung droht kein Anspruch auf Mieterhöhung!


Rechtliche Grundlage: §§ 555b–559 BGB