Modernisierung – was darf der Vermieter und was nicht?
Unter Modernisierung versteht man bauliche Maßnahmen, die die Wohnung verbessern oder Energie sparen – z. B. neue Fenster, Wärmedämmung oder ein neuer Aufzug.
Unterschied Modernisierung vs. Instandhaltung
- Modernisierung: Aufwertung der Wohnung (darf auf Miete umgelegt werden)
- Instandhaltung: Erhalt des Zustands (keine Umlage möglich)
Mieterhöhung nach Modernisierung
Bis zu 8 % der Kosten pro Jahr dürfen dauerhaft auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden (§ 559 BGB). Dies muss schriftlich mitgeteilt und nachvollziehbar begründet werden.
Pflichten des Vermieters
- 3 Monate vor Beginn schriftlich ankündigen (§ 555c BGB)
- Art, Umfang, Dauer, Beginn und Mieterhöhung mitteilen
Ohne Ankündigung droht kein Anspruch auf Mieterhöhung!
Rechtliche Grundlage: §§ 555b–559 BGB