Nachzahlung bei der Nebenkostenabrechnung – was Mieter wissen sollten
Eine Nachzahlung ist der Betrag, den ein Mieter nach Erhalt der jährlichen Nebenkostenabrechnung zusätzlich zur geleisteten Vorauszahlung zahlen muss. Nachzahlungen entstehen, wenn die tatsächlichen Betriebskosten höher waren als erwartet.
Ursachen für eine Nachzahlung
- Gestiegene Heiz- oder Strompreise
- Neue oder erhöhte Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr)
- Fehlkalkulation der Vorauszahlungen
- Undichte Fenster, Heizprobleme oder defekte Geräte führen zu höherem Verbrauch
Was darf der Vermieter abrechnen?
Nur die in der Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) definierten Kosten dürfen umgelegt werden. Dazu zählen u. a.:
- Heizung und Warmwasser
- Wasserversorgung, Abwasser, Müll
- Hausmeister, Gartenpflege, Aufzug
Instandhaltungen, Verwaltungskosten und Reparaturen sind keine umlagefähigen Betriebskosten!
Formale Anforderungen an die Abrechnung
- Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB)
- Verständlich und nachvollziehbar
- Einzelne Kostenarten mit Beträgen aufgeschlüsselt
- Verbrauchswerte bei Heiz- und Wasserkosten
Fehlt die Abrechnung oder ist sie fehlerhaft, ist eine Nachforderung nicht wirksam.
Wann muss die Nachzahlung geleistet werden?
Nach Zugang der korrekten Abrechnung ist die Nachzahlung grundsätzlich sofort fällig. Ein Zahlungsziel von etwa 30 Tagen ist üblich und angemessen.
Tipp: Nachzahlung prüfen
- Vergleiche Abrechnung mit dem Vorjahr
- Prüfe, ob alle Positionen vereinbart und umlagefähig sind
- Frage beim Vermieter nach Belegen – du hast ein Recht auf Einsicht
- Wende dich im Zweifel an Mietervereine oder Beratungsstellen
Was tun bei hoher Nachzahlung?
- Ratenzahlung mit dem Vermieter vereinbaren
- Vorauszahlung anpassen lassen
- Mietminderung prüfen, wenn z. B. Heizkosten wegen Mängeln zu hoch waren
Rechtliche Grundlage: § 556 BGB, Betriebskostenverordnung (BetrKV)