Nebenkostenvorauszahlung

Nebenkostenvorauszahlung – was bedeutet das?

Die Nebenkostenvorauszahlung ist der monatliche Betrag, den Mieter zusätzlich zur Kaltmiete zahlen. Am Jahresende wird abgerechnet – Nachzahlung oder Guthaben möglich.


Welche Kosten sind enthalten?

Nur Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung (z. B. Wasser, Heizung, Müll, Hausmeister). Reparaturen oder Verwaltungskosten dürfen nicht enthalten sein.


Wichtig:

  • Vorauszahlung ≠ Pauschale – es erfolgt eine exakte Abrechnung
  • Mieter hat Anspruch auf vollständige, prüfbare Abrechnung
  • Zu hohe oder zu niedrige Vorauszahlungen können angepasst werden

Tipp:

Abrechnungen jährlich prüfen. Bei Nachzahlungen sollten Zählerstände und Verbräuche nachvollziehbar sein.


Rechtliche Grundlage: § 556 BGB, Betriebskostenverordnung