Nebenkostenvorauszahlung – was bedeutet das?
Die Nebenkostenvorauszahlung ist der monatliche Betrag, den Mieter zusätzlich zur Kaltmiete zahlen. Am Jahresende wird abgerechnet – Nachzahlung oder Guthaben möglich.
Welche Kosten sind enthalten?
Nur Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung (z. B. Wasser, Heizung, Müll, Hausmeister). Reparaturen oder Verwaltungskosten dürfen nicht enthalten sein.
Wichtig:
- Vorauszahlung ≠ Pauschale – es erfolgt eine exakte Abrechnung
- Mieter hat Anspruch auf vollständige, prüfbare Abrechnung
- Zu hohe oder zu niedrige Vorauszahlungen können angepasst werden
Tipp:
Abrechnungen jährlich prüfen. Bei Nachzahlungen sollten Zählerstände und Verbräuche nachvollziehbar sein.
Rechtliche Grundlage: § 556 BGB, Betriebskostenverordnung