Renovierungspflicht – was darf im Mietvertrag stehen?
Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Renovierungspflicht – also ob der Mieter beim Auszug Wände streichen muss oder nicht. Doch nicht jede Klausel ist wirksam.
Was gilt grundsätzlich?
- Ohne wirksame Vereinbarung keine Pflicht zur Renovierung
- Nur bei renovierter Wohnungsübergabe + wirksamer Klausel gilt eine Pflicht
Starre Fristen (z. B. „alle 3 Jahre streichen“) sind laut BGH ungültig.
Unzulässige Klauseln
- Generelle Endrenovierungspflicht ohne Rücksicht auf Zustand
- Pflicht auch bei unrenovierter Wohnungsübernahme
Tipp:
Vor Auszug prüfen, ob die Wohnung renoviert übergeben wurde – und ob die Klausel juristisch haltbar ist.
Rechtliche Grundlage: § 535 BGB, BGH VIII ZR 185/14