Renovierungspflicht

Renovierungspflicht – was darf im Mietvertrag stehen?

Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Renovierungspflicht – also ob der Mieter beim Auszug Wände streichen muss oder nicht. Doch nicht jede Klausel ist wirksam.


Was gilt grundsätzlich?

  • Ohne wirksame Vereinbarung keine Pflicht zur Renovierung
  • Nur bei renovierter Wohnungsübergabe + wirksamer Klausel gilt eine Pflicht

Starre Fristen (z. B. „alle 3 Jahre streichen“) sind laut BGH ungültig.


Unzulässige Klauseln

  • Generelle Endrenovierungspflicht ohne Rücksicht auf Zustand
  • Pflicht auch bei unrenovierter Wohnungsübernahme

Tipp:

Vor Auszug prüfen, ob die Wohnung renoviert übergeben wurde – und ob die Klausel juristisch haltbar ist.


Rechtliche Grundlage: § 535 BGB, BGH VIII ZR 185/14