Schimmel

Schimmel in der Wohnung – was tun?

Schimmel ist nicht nur ein optisches Problem, sondern kann auch die Gesundheit gefährden. Tritt er in Mietwohnungen auf, stellt sich oft die Frage: Wer haftet – Mieter oder Vermieter?


Ursachen

  • Feuchtigkeit (Baufehler, undichte Fenster, Rohrbruch)
  • Falsches Lüften oder Heizen

Rechte des Mieters

  • Mietminderung möglich (bis zu 100 % bei schwerem Schimmel)
  • Beseitigungspflicht des Vermieters, wenn Baumängel vorliegen
  • Beweispflicht kann je nach Situation wechseln

Pflichten des Mieters

Richtiges Lüften (Stoßlüften) und Heizen gehört zur Obhutspflicht. Wer grob fahrlässig handelt, kann für Schimmel mitverantwortlich gemacht werden.


Was tun bei Schimmel?

  1. Sofort schriftlich dem Vermieter melden
  2. Mangel dokumentieren (Fotos, Messgeräte, Zeugen)
  3. Frist zur Beseitigung setzen
  4. Im Zweifel: Gesundheitsamt oder Gutachter einschalten

Rechtliche Grundlage: § 536 BGB, § 535 BGB, BGH VIII ZR 271/17