Schlüsselübergabe – der formelle Start oder Abschluss eines Mietverhältnisses
Die Schlüsselübergabe ist ein wichtiger Schritt im Mietverhältnis – sowohl beim Einzug als auch beim Auszug. Sie dokumentiert, ab wann der Mieter die Wohnung nutzen darf und wann die Rückgabe erfolgt ist.
Beim Einzug
- Übergabe erfolgt meist am Mietbeginn
- Übergabeprotokoll unbedingt anfertigen
- Alle Schlüssel aufzählen: Wohnung, Briefkasten, Keller etc.
Ohne Protokoll kann es später zu Streit über Schäden oder Schlüsselverlust kommen.
Beim Auszug
- Alle Schlüssel müssen zurückgegeben werden
- Übergabe mit Protokoll (Zustand, Mängel, Zählerstände)
- Fehlende oder beschädigte Schlüssel → Schadensersatz möglich
Tipp:
Fotos vom Zustand der Wohnung und der Schlüsselübergabe schaffen Klarheit und Beweissicherheit.
Rechtliche Grundlage: § 546 BGB