Schlüsselübergabe

Schlüsselübergabe – der formelle Start oder Abschluss eines Mietverhältnisses

Die Schlüsselübergabe ist ein wichtiger Schritt im Mietverhältnis – sowohl beim Einzug als auch beim Auszug. Sie dokumentiert, ab wann der Mieter die Wohnung nutzen darf und wann die Rückgabe erfolgt ist.


Beim Einzug

  • Übergabe erfolgt meist am Mietbeginn
  • Übergabeprotokoll unbedingt anfertigen
  • Alle Schlüssel aufzählen: Wohnung, Briefkasten, Keller etc.

Ohne Protokoll kann es später zu Streit über Schäden oder Schlüsselverlust kommen.


Beim Auszug

  • Alle Schlüssel müssen zurückgegeben werden
  • Übergabe mit Protokoll (Zustand, Mängel, Zählerstände)
  • Fehlende oder beschädigte Schlüssel → Schadensersatz möglich

Tipp:

Fotos vom Zustand der Wohnung und der Schlüsselübergabe schaffen Klarheit und Beweissicherheit.


Rechtliche Grundlage: § 546 BGB