Strom

Strom in der Mietwohnung – wer zahlt was?

Stromkosten zählen in der Regel nicht zu den Betriebskosten, sondern werden vom Mieter separat an einen Energieversorger gezahlt. Trotzdem gibt es Ausnahmen und Besonderheiten.


Direktvertrag mit Stromanbieter

  • Der Mieter wählt und bezahlt seinen Anbieter selbst
  • Zählerstand wird bei Ein- und Auszug dokumentiert

Ausnahme: Vermieterstrom

Manche Vermieter bieten „Vermieterstrom“ oder ein Gesamtpaket inkl. Strom an (z. B. bei möblierten Wohnungen). Dies muss im Vertrag geregelt sein.


Was gehört nicht in die Nebenkosten?

  • Strom für die Mietwohnung selbst
  • Gerätekosten wie Waschmaschinen oder E-Bike-Ladung (nur wenn separat geregelt)

Nur Strom für Gemeinschaftsbereiche (Hausflur, Heizungspumpe) darf über Betriebskosten abgerechnet werden.


Tipp: Bei hohem Stromverbrauch prüfen: veraltete Geräte, Standby, Dauerbeleuchtung vermeiden.


Rechtliche Grundlage: § 556 BGB, HeizKV, EnWG