Strom in der Mietwohnung – wer zahlt was?
Stromkosten zählen in der Regel nicht zu den Betriebskosten, sondern werden vom Mieter separat an einen Energieversorger gezahlt. Trotzdem gibt es Ausnahmen und Besonderheiten.
Direktvertrag mit Stromanbieter
- Der Mieter wählt und bezahlt seinen Anbieter selbst
- Zählerstand wird bei Ein- und Auszug dokumentiert
Ausnahme: Vermieterstrom
Manche Vermieter bieten „Vermieterstrom“ oder ein Gesamtpaket inkl. Strom an (z. B. bei möblierten Wohnungen). Dies muss im Vertrag geregelt sein.
Was gehört nicht in die Nebenkosten?
- Strom für die Mietwohnung selbst
- Gerätekosten wie Waschmaschinen oder E-Bike-Ladung (nur wenn separat geregelt)
Nur Strom für Gemeinschaftsbereiche (Hausflur, Heizungspumpe) darf über Betriebskosten abgerechnet werden.
Tipp: Bei hohem Stromverbrauch prüfen: veraltete Geräte, Standby, Dauerbeleuchtung vermeiden.
Rechtliche Grundlage: § 556 BGB, HeizKV, EnWG