Untermiete

Untermiete – was ist erlaubt?

Untermiete bedeutet, dass der Hauptmieter einen Teil (oder die ganze Wohnung) an einen Dritten weitervermietet. Dies ist grundsätzlich erlaubt, aber nur mit Zustimmung des Vermieters (§ 540 BGB).


Wann ist Untermiete erlaubt?

Der Vermieter darf die Zustimmung nicht verweigern, wenn der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse hat – etwa bei Jobwechsel, Auslandsaufenthalt oder Mitbewohnerwechsel. Es muss ein Teil der Wohnung mitgenutzt werden, z. B. ein Zimmer.


Wichtig:

  • Ohne Zustimmung riskierst du eine Kündigung.
  • Ein Untermietvertrag ist empfehlenswert (schriftlich, mit Angaben zu Zeitraum, Mietpreis, Zimmernutzung, Kaution).
  • Der Hauptmieter bleibt rechtlich verantwortlich – auch für Schäden.

Rechtliche Grundlage: § 540 BGB