Verbrauchsausweis – Energiekennwerte auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs
Ein Verbrauchsausweis ist eine Variante des Energieausweises. Er beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre und ist bei vielen Gebäuden zulässig.
Wann ist ein Verbrauchsausweis zulässig?
- Bei Bestandsgebäuden mit mindestens fünf Wohnungen
- Wenn kein großer Sanierungsbedarf besteht
Inhalte
- Durchschnittlicher Verbrauch (Heizung/Warmwasser)
- Energieeffizienzklasse
- Vergleichswert zur Orientierung
Der Verbrauch kann stark von Nutzerverhalten beeinflusst sein – deshalb weniger objektiv als ein Bedarfsausweis.
Rechtliche Grundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG)