Waschkeller

Waschkeller – Rechte und Pflichten bei gemeinschaftlich genutzten Waschbereichen

In vielen Mehrfamilienhäusern steht den Mietern ein gemeinschaftlicher Waschkeller zur Verfügung. Doch die Nutzung dieser Räume führt immer wieder zu Konflikten: Wer darf wann waschen? Wie sauber muss es sein? Und was darf der Vermieter eigentlich vorschreiben?


Was ist ein Waschkeller?

Ein Waschkeller ist ein gemeinschaftlich genutzter Raum im Haus, in dem Waschmaschinen, Trockner oder Trockenräume zur Verfügung stehen. Oft gibt es eine zentrale Ausstattung, in anderen Fällen bringen Mieter ihre eigenen Maschinen mit.


Nutzungsrecht und Hausordnung

Ob und wie ein Waschkeller genutzt werden darf, ergibt sich aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung. Enthält der Mietvertrag keine Regelung, darf der Raum im Rahmen des „vertragsgemäßen Gebrauchs“ genutzt werden (§ 535 BGB).

  • Waschzeiten: Oft sind Zeiten festgelegt, z. B. werktags 7–21 Uhr
  • Ruhezeiten beachten: Kein Schleudern während der Nachtruhe
  • Trockenräume können eingeschränkt oder rotierend zugeteilt werden

Tipp: Ein Waschplan verhindert Streit – viele Hausverwaltungen führen diesen ein.


Pflichten der Mieter

  • Keine blockierende Dauerbelegung
  • Kein Lagern privater Gegenstände
  • Waschmaschinen dürfen keine Wasserschäden verursachen – Schlauch und Gerät regelmäßig prüfen
  • Nach Benutzung: reinigen und ggf. Boden trocknen

Bei Missachtung droht eine Abmahnung – bei wiederholten Verstößen auch eine Kündigung.


Haftung und Sicherheit

  • Bei Schäden durch die eigene Maschine haftet der Mieter
  • Bei Einbruch oder Diebstahl haftet der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Tür defekt)

Ein Betrieb mit Münzautomaten kann die Verantwortung etwas verlagern – hier ist meist der Betreiber für Wartung und Sicherheit zuständig.


Was darf der Vermieter festlegen?

  • Waschzeiten
  • Wer welche Geräte nutzt
  • Art der Reinigung und Sauberhaltung

Ein generelles Nutzungsverbot ohne vertragliche Grundlage ist unzulässig, wenn der Waschkeller Teil der Mietsache ist.


Rechtliche Grundlage: § 535 BGB, Hausordnung, Mietvertrag