Wasserschaden

Wasserschaden in der Mietwohnung – was tun?

Ein Wasserschaden ist ein gravierender Mangel in der Wohnung und muss sofort behandelt werden. Ursache, Verantwortung und richtige Reaktion hängen davon ab, wie der Schaden entstanden ist.


Ursachen von Wasserschäden

  • Rohrbruch oder undichte Leitungen
  • Überschwemmung durch Nachbarn
  • Wasseraustritt aus Haushaltsgeräten

Was tun bei einem Schaden?

  1. Sofort Wasserzufuhr abstellen
  2. Vermieter oder Hausverwaltung informieren
  3. Fotos und Videos vom Schaden machen
  4. Schaden der Versicherung melden

Wer zahlt?

  • Vermieter: bei baulichen Schäden (Leitungen, Dämmung)
  • Mieter: bei Verursachung durch Fahrlässigkeit (z. B. übergelaufenes Badewasser)
  • Hausratversicherung: für beschädigte Möbel des Mieters

Mietminderung möglich?

Ja – bei erheblichem Schaden oder Nutzungseinschränkung ist eine Mietminderung möglich (§ 536 BGB). Die Höhe hängt von Dauer und Umfang ab (10–100 %).


Rechtliche Grundlage: §§ 535, 536 BGB