Wohnberechtigungsschein (WBS)
Ein Wohnberechtigungsschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass eine Person Anspruch auf eine geförderte Sozialwohnung hat. Er wird von der Stadt oder Kommune ausgestellt und richtet sich nach Einkommen und Haushaltsgröße.
Voraussetzungen
- Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen
- Deutscher Wohnsitz oder Aufenthaltserlaubnis
- Kein ausreichender Wohnraum vorhanden
WBS-Typen
- Allgemeiner WBS: für Wohnungen mit bestimmter Größe
- Gezielter WBS: für bestimmte Wohnung
Gültigkeit
Der WBS ist in der Regel 1 Jahr gültig und muss danach neu beantragt werden.
Rechtliche Grundlage: § 5 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz)