Was zählt zur Wohnfläche?
Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Basis für viele mietrechtliche Regelungen – etwa die Berechnung der Miete, Nebenkosten oder Wohnberechtigung. Doch nicht alles, was zur Wohnung gehört, zählt zur offiziellen Wohnfläche.
Was gehört zur Wohnfläche?
- Alle beheizbaren Wohnräume (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad)
- Flure, Abstellräume (innerhalb der Wohnung)
- Wintergärten und Balkone – aber meist nur anteilig (z. B. 25 %)
Was gehört nicht dazu?
- Keller, Waschküche, Dachböden ohne Ausbau
- Garagen, Stellplätze, Gemeinschaftsflächen
Fehlberechnungen & Mietminderung
Weicht die tatsächliche Fläche mehr als 10 % von der im Vertrag angegebenen ab, kann dies zur Mietminderung berechtigen (BGH, VIII ZR 133/03).
Rechtliche Grundlage: Wohnflächenverordnung (WoFlV), BGH VIII ZR 133/03