Wohnfläche

Was zählt zur Wohnfläche?

Die Wohnfläche einer Wohnung ist die Basis für viele mietrechtliche Regelungen – etwa die Berechnung der Miete, Nebenkosten oder Wohnberechtigung. Doch nicht alles, was zur Wohnung gehört, zählt zur offiziellen Wohnfläche.


Was gehört zur Wohnfläche?

  • Alle beheizbaren Wohnräume (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad)
  • Flure, Abstellräume (innerhalb der Wohnung)
  • Wintergärten und Balkone – aber meist nur anteilig (z. B. 25 %)

Was gehört nicht dazu?

  • Keller, Waschküche, Dachböden ohne Ausbau
  • Garagen, Stellplätze, Gemeinschaftsflächen

Fehlberechnungen & Mietminderung

Weicht die tatsächliche Fläche mehr als 10 % von der im Vertrag angegebenen ab, kann dies zur Mietminderung berechtigen (BGH, VIII ZR 133/03).


Rechtliche Grundlage: Wohnflächenverordnung (WoFlV), BGH VIII ZR 133/03