Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung – was ist das?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein Dokument, das vom Vermieter (oder der Hausverwaltung) beim Einzug eines Mieters ausgestellt werden muss. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (§ 19 Bundesmeldegesetz).


Inhalt der Bestätigung

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des Einzugs (z. B. Neubezug, Untermiete)
  • Adresse der Wohnung
  • Einzugsdatum
  • Name des Mieters

Wer muss sie ausstellen?

Der Wohnungsgeber – also der Vermieter, Eigentümer oder eine beauftragte Verwaltung. Bei Untermiete kann auch der Hauptmieter als Wohnungsgeber auftreten.


Fristen und Pflichten

Die Bestätigung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug ausgestellt und beim Bürgeramt eingereicht werden. Ohne sie kann keine Anmeldung erfolgen.


Rechtliche Grundlage: § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)