Zustand der Wohnung bei Auszug – was ist zulässig?
Beim Auszug stellt sich oft die Frage, in welchem Zustand die Wohnung übergeben werden muss. Dabei gelten Grundsätze aus dem Mietrecht – und oft Missverständnisse über „besenrein“ oder Renovierungspflichten.
Was bedeutet „besenrein“?
Die Wohnung muss grob gereinigt übergeben werden – also:
- Boden gefegt oder gesaugt
- Küche und Bad wischrein
- Keine Müllreste oder Gegenstände zurücklassen
Keine Pflicht zur Renovierung – außer…
Nur bei wirksamer Renovierungsklausel im Vertrag muss gestrichen werden. Ist die Klausel ungültig (z. B. starre Fristen), entfällt die Pflicht.
Tipp:
Streit vermeiden: Zustand der Wohnung im Protokoll dokumentieren. Vorher mit Vermieter abstimmen, ob Wände gestrichen werden müssen.
Rechtliche Grundlage: § 546 BGB, BGH VIII ZR 361/03