Zustand bei Auszug

Zustand der Wohnung bei Auszug – was ist zulässig?

Beim Auszug stellt sich oft die Frage, in welchem Zustand die Wohnung übergeben werden muss. Dabei gelten Grundsätze aus dem Mietrecht – und oft Missverständnisse über „besenrein“ oder Renovierungspflichten.


Was bedeutet „besenrein“?

Die Wohnung muss grob gereinigt übergeben werden – also:

  • Boden gefegt oder gesaugt
  • Küche und Bad wischrein
  • Keine Müllreste oder Gegenstände zurücklassen

Keine Pflicht zur Renovierung – außer…

Nur bei wirksamer Renovierungsklausel im Vertrag muss gestrichen werden. Ist die Klausel ungültig (z. B. starre Fristen), entfällt die Pflicht.


Tipp:

Streit vermeiden: Zustand der Wohnung im Protokoll dokumentieren. Vorher mit Vermieter abstimmen, ob Wände gestrichen werden müssen.


Rechtliche Grundlage: § 546 BGB, BGH VIII ZR 361/03